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   VG Trier, 03.05.2013 - 5 L 324/12.TR   

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https://dejure.org/2013,13126
VG Trier, 03.05.2013 - 5 L 324/12.TR (https://dejure.org/2013,13126)
VG Trier, Entscheidung vom 03.05.2013 - 5 L 324/12.TR (https://dejure.org/2013,13126)
VG Trier, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 5 L 324/12.TR (https://dejure.org/2013,13126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 8 BauGB, § 16 Abs 1 BImSchG, § 1 DWDG, § 4 Abs 1 Nr 3 DWDG
    Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Änderungsgenehmigung i.S.d. § 16 Abs. 1 BImSchG bei fehlender Errichtung einer Windkraftanlage zum Zeitpunkt des Änderungsantrags bzw. des Änderungsbescheids; Beschränkung der rechtlichen Überprüfung auf die geänderten Teile im Änderungsverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Trier, 03.05.2013 - 5 L 324/12
    Zudem kann bei der Interessenabwägung unterschieden werden zwischen den Fällen, in denen das Objekt der Genehmigung erst noch zu errichten ist und denen, wo schon ein mittels Investitionen eingerichteter Betrieb vorhanden ist, so dass jeder Monat der Nichtnutzung zu erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zur Aufgabe des Vorhabens führen kann (vgl. zu alledem OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG - mit weiteren Nachweisen, ESOVGRP).
  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091

    Thermoselect-Abfallbehandlungsanlage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

    Auszug aus VG Trier, 03.05.2013 - 5 L 324/12
    Dabei beschränkt sich im Änderungsverfahren die rechtliche Überprüfung auf die geänderten Teile, da für die Anlage als Ganzes kein Bedürfnis nach einer erneuten behördlichen Kontrolle besteht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. Mai 2005 - 22 A 96.40091 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - 8 B 11269/03

    Baurecht, Prozessrecht, Baugenehmigung, Abweichung, Abstand, Grenzabstand,

    Auszug aus VG Trier, 03.05.2013 - 5 L 324/12
    Dabei steht der Zulässigkeit des Antrags die in § 80 Abs. 6 VwGO getroffene Sonderregel, die ein behördliches Vorverfahren vor Anrufung des Verwaltungsgerichts vorschreibt, nicht entgegen, denn diese betrifft trotz der Verweisung des § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO nur Verwaltungsakte auf dem Gebiet des Abgaben- und Kostenrechts, nicht aber baurechtliche bzw. immissionsschutzrechtliche Nachbarstreitigkeiten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2003 - 8 B 11269/03.OVG -, DVBl 2003, S. 1472).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2003 - 8 B 11269/03
    Auszug aus VG Trier, 03.05.2013 - 5 L 324/12
    Dabei steht der Zulässigkeit des Antrags die in § 80 Abs. 6 VwGO getroffene Sonderregel, die ein behördliches Vorverfahren vor Anrufung des Verwaltungsgerichts vorschreibt, nicht entgegen, denn diese betrifft trotz der Verweisung des § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO nur Verwaltungsakte auf dem Gebiet des Abgaben- und Kostenrechts, nicht aber baurechtliche bzw. immissionsschutzrechtliche Nachbarstreitigkeiten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2003 - 8 B 11269/03.OVG -, DVBl 2003, S. 1472).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 12 ME 201/10

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer erteilten immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Trier, 03.05.2013 - 5 L 324/12
    Von daher ist der Deutsche Wetterdienst als Behörde berechtigt, in Genehmigungsverfahren der Bundesrepublik Deutschland zuzurechnende Einwendungen vorzubringen, ohne dass es erforderlich wäre, dies ausdrücklich zu erwähnen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 12 ME 201/10 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2000 - 2 M 21/00
    Auszug aus VG Trier, 03.05.2013 - 5 L 324/12
    Soweit die Antragstellerin die Auffassung vertritt, dass dieser Widerspruch unzulässig sei, steht dies dem Eintritt der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen, denn es ist jedenfalls nicht evident, dass ein Widerspruchsrecht der Beigeladenen - wie von der Antragstellerin vertreten - verwirkt wäre (vgl. zum Nichteintritt der aufschiebenden Wirkung bei einem unzulässigen Widerspruch auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. September 2000 - 2 M 21/00 - mit weiteren Nachweisen, juris).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Das DWD-Gesetz enthält zwar keine ausdrücklichen Regelungen dazu, auf welchen Bereich sich die Teilrechtsfähigkeit des DWD erstreckt (VG Trier, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 5 L 324/13.TR, juris Rn. 21).
  • VG Trier, 23.03.2015 - 6 K 869/14

    Windkraftanlagen trotz Störung des Wetterradars in Neuheilenbach

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf die zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze der Beteiligten, die Sitzungsniederschrift, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Gerichtsakten zu den Aktenzeichen 6 K 1227/13.TR, 5 L 324/13.TR, 5 L 720/13.TR sowie die ebenfalls zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verwaltungs- und Widerspruchsvorgänge Bezug genommen.

    Die 5. Kammer des erkennenden Gerichts hat in ihrem Beschluss vom 3. Mai 2013 zum Aktenzeichen 5 L 324/13.TR bereits ausgeführt, dass die Klägerin geltend machen kann, möglicherweise in eigenen Rechten im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO verletzt zu sein.

  • VG Kassel, 20.12.2021 - 7 K 1480/20

    Windenergie; Änderungsgenehmigung; gemeindliches Einvernehmen; Rotmilan

    Denn der Begriff der Änderung in § 16 Abs. 1 BImSchG knüpft allein an ein Abweichen des Vorhabens vom Genehmigungsbescheid und nicht von dem tatsächlichen Anlagenbestand oder Anlagenbetrieb an (Bay. VGH, Urteil vom 13. Mai 2005 - 22 A 96.40091 -, juris Rn. 58; VG Trier, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 5 L 324/13.TR -, juris Rn. 15; Jarass BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 15 Rnrn. 7, 17 m.w.N.).

    121 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 13. Mai 2005 - 22 A 96.40091 -, juris Rn. 58; Bay. VGH, Beschluss vom 3. April 2019 - 22 CS 19.345 u.a. -, BeckRS 2019, 5558; VG Darmstadt, Beschluss vom 17. Juni 2015 - 6 L 571/15.DA -, juris Rn. 79 ; VG Trier, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 5 L 324/13.TR -, juris Rn. 15; VG Minden, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 11 L 71/11 -, juris Rn. 22; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2020 - 28 L 719/20 -, BeckRS 2020, 21621 Rn. 35 ff.; Reidt/Schiller in: Landmann/Rohmer UmweltR, 95. EL 2021, § 16 BImSchG Rn. 166 ff.; 186; vgl. zu alldem auch: Agatz, Windenergie Handbuch, 17. Ausgabe 2020, S. 14 ff.).

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung sieht einen Typwechsel zwischen Windenergieanlagen mit vergleichbaren Anlagendaten (Leistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe) als Änderung an und bewertet auch eine gewisse Vergrößerung oder Verkleinerung der Dimension nicht als Neugenehmigung.(OVG RP, Urteil vom 12.05.2011 - 1 A 11186/08 -, juris; OVG RP, Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 08.06.2015 - 22 CS 15.686 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15.10.2012 - 22 CS 12.2110 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 17.06.2015 - 6 L 571/15 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 03.05.2013 - 5 L 324/13 -, juris; anders: OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, und VG Köln, Urteil vom 19.05.2016 - 13 K 4121/14 -, juris.).
  • VG Regensburg, 12.12.2018 - RN 7 S 18.1984

    Änderungsgenehmigung für Windenenergieanlage - Rüge fehlender

    Allerdings beschränkt sich im Änderungsverfahren die rechtliche Überprüfung auf die geänderten Teile (vgl. VG Trier, B.v. 3.5.2013 - 5 L 324/13.TR - juris Rn. 15).
  • VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21

    Die Bauarbeiten an der Jugendherberge "Saarblick" dürfen fortgeführt werden

    Ferner steht ihr das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis zur Seite, da sie ihren Widerspruch gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung fristgemäß erhoben hat und ein vorheriges, erfolgloses Nachsuchen um eine behördliche Eilentscheidung vorliegend nicht erforderlich ist (vgl. VG Trier, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 5 L 324/13.TR -, Rn. 11, juris mit Verweis auf OVG RP, Beschluss vom 8. September 2003 - 8 B 11269/03.OVG -, DVBl 2003, S. 1472).
  • VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19

    Umbau und Erweiterung der Jugendherberge "Saarblick" vorläufig gestoppt

    Der Antragstellerin steht auch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis zur Seite, da sie ihren Widerspruch gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung fristgemäß erhoben hat und ein vorheriges, erfolgloses Nachsuchen um eine behördliche Eilentscheidung vorliegend nicht erforderlich ist (vgl. VG Trier, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 5 L 324/13.TR -, Rn. 11, juris mit Verweis auf OVG RP, Beschluss vom 8. September 2003 - 8 B 11269/03.OVG -, DVBl 2003, S. 1472).
  • VG Trier, 13.12.2021 - 7 L 3134/21

    Eilantrag gegen Bauvorhaben in Saarburg erfolglos

    Ferner steht den Antragstellern das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis zur Seite, da sie ihren Widerspruch gegen die der Beigeladenen zu 1) erteilte Baugenehmigung fristgemäß erhoben haben (vgl. Bl. 226 d. VA.) und ein vorheriges, erfolgloses Nachsuchen um eine behördliche Eilentscheidung vorliegend nicht erforderlich ist (vgl. VG Trier, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 5 L 324/13.TR -, juris, Rn. 11, mit Verweis auf OVG RP, Beschluss vom 8. September 2003 - 8 B 11269/03.OVG -, DVBl 2003, S. 1472).
  • VG Trier, 21.06.2019 - L 2043/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Umbau einer Jugendherberge

    Der Antragstellerin steht auch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis zur Seite, da sie ihren Widerspruch gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung fristgemäß erhoben hat und ein vorheriges, erfolgloses Nachsuchen um eine behördliche Eilentscheidung vorliegend nicht erforderlich ist (vgl. VG Trier, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 5 L 324/13.TR -, Rn. 11, juris mit Verweis auf OVG RP, Beschluss vom 8. September 2003 - 8 B 11269/03.OVG -, DVBl 2003, S. 1472).
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